1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1. Literatur
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Die Gewährung von Kirchenasyl ist ein Akt des zivilen Ungehorsams und hat nichts mehr mit dem sakral begründeten traditionellen Kirchenasyl zu tun. Den Kirchen steht ein Recht auf die Gewährung von Kirchenasyl zu, das aus ihrem seelsorgerischen und humanitären Auftrag ableitbar ist. Der begünstigte Asylbewerber kann daraus aber keine eigenen Rechte ableiten. Erörtert wird auch, inwieweit aus Art. 4 GG ein Recht auf Asylgewährung abgeleitet werden kann. [pt]