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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann

10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1. Literatur
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Ralf Rothkegel
Kirchenasyl - Wesen und rechtlicher Standort
ZAR 1997, 121

Die Gewährung von Kirchenasyl ist ein Akt des zivilen Ungehorsams und hat nichts mehr mit dem sakral begründeten traditionellen Kirchenasyl zu tun. Den Kirchen steht ein Recht auf die Gewährung von Kirchenasyl zu, das aus ihrem seelsorgerischen und humanitären Auftrag ableitbar ist. Der begünstigte Asylbewerber kann daraus aber keine eigenen Rechte ableiten. Erörtert wird auch, inwieweit aus Art. 4 GG ein Recht auf Asylgewährung abgeleitet werden kann. [pt]